Wegen eines besonders deutlichen Falls fehlerhafter Anlageberatung verurteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am 16. Juni 2015 (nicht rechtskräftig) die Sparkasse Dessau ohne Beweisaufnahme zu Schadenersatz in Höhe von rund 23.000 €. Die Sparkasse hatte einer Kundin im März 2007 zur Zeichnung einer Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG des Emissionshauses MPC geraten. Wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, hat die Sparkasse Dessau die Anlegerin weder durch rechtzeitige Übergabe des Fondsprospekts, noch durch eine mündliche Beratung hinreichend aufgeklärt.