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Open Data und Open Government
Open Data ist ein Bestandteil von Open Government der eine Vorraussetzung für eine nachhaltige Öffnung von Staat und Verwaltung bildet. Der freie und ungehinderte Zugang der Allgemeinheit zu den Daten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht es allen Teilen der Gesellschaft sich zu informieren und qualifizierte Entscheidungen zu treffen. Ein freier Zugang der Allgemeinheit zu diesen Daten schafft die Vorraussetzung für transparentes und effizientes Regierungs- und Verwaltungshandeln und ist so für mehr Rechenschaft, Vertrauen, Teilhabe und Zusammenarbeit.
Mehr und mehr wird auch das ökonomische Potential erkannt, das in der Öffnung der Daten der öffentlichen Verwaltung steckt. Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Firmen können diese Daten nutzen und sie veredeln und weiterverbreiten. So können neue Auswertungen und Analysen, Anwendungen, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen.
Schon heute gibt es viele frei zugängliche Datenbestände des öffentlichen Sektors. Parlamente, Ministerien, Gerichte, Behörden und andere staatliche Stellen produzieren, pflegen und aktualisieren große Mengen an Daten. Zu diesen Daten zählen Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Statistiken, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, Publikationen, Protokolle, Gesetze, Urteile und Verordnungen.
Diese Daten sind von öffentlichem Interesse und großer Bedeutung für Bürger, Wissenschaft und Wirtschaft. Bisher wird dieses Wissen der Verwaltungen aber kaum in strukturierten Formaten angeboten und über Datenkataloge gebündelt. Die Frage ist also: Wie können deutsche Behörden und andere staatlichen Stellen ihre Datenbestände öffnen und ihre Schätze der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
Das Impulsreferat soll nach einer kurzen Einführung ins Thema rechtliche und technische Aspekte einer Öffnung von Daten der öffentlichen Verwaltung besprechen. Chancen und Risiken sollen gegenüber gestellt und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis diskutiert werden.
Einzelne Diskussionsaspekte:
* Technische Offenheit: Standards für Datenformate und Schnittstellen
* Rechtliche Offenheit: Lizenzen und Nutzungesbedingungen
* Preismodelle: Warum "gratis" ein guter Preis ist
Open Data und Open Government
Open Data ist ein Bestandteil von Open Government der eine Vorraussetzung für eine nachhaltige Öffnung von Staat und Verwaltung bildet. Der freie und ungehinderte Zugang der Allgemeinheit zu den Daten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht es allen Teilen der Gesellschaft sich zu informieren und qualifizierte Entscheidungen zu treffen. Ein freier Zugang der Allgemeinheit zu diesen Daten schafft die Vorraussetzung für transparentes und effizientes Regierungs- und Verwaltungshandeln und ist so für mehr Rechenschaft, Vertrauen, Teilhabe und Zusammenarbeit.
Mehr und mehr wird auch das ökonomische Potential erkannt, das in der Öffnung der Daten der öffentlichen Verwaltung steckt. Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Firmen können diese Daten nutzen und sie veredeln und weiterverbreiten. So können neue Auswertungen und Analysen, Anwendungen, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen.
Schon heute gibt es viele frei zugängliche Datenbestände des öffentlichen Sektors. Parlamente, Ministerien, Gerichte, Behörden und andere staatliche Stellen produzieren, pflegen und aktualisieren große Mengen an Daten. Zu diesen Daten zählen Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Statistiken, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten, Publikationen, Protokolle, Gesetze, Urteile und Verordnungen.
Diese Daten sind von öffentlichem Interesse und großer Bedeutung für Bürger, Wissenschaft und Wirtschaft. Bisher wird dieses Wissen der Verwaltungen aber kaum in strukturierten Formaten angeboten und über Datenkataloge gebündelt. Die Frage ist also: Wie können deutsche Behörden und andere staatlichen Stellen ihre Datenbestände öffnen und ihre Schätze der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
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