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Medienmitteilung

Basel, 27. August 2013

Sportunfälle: Finanziellen Gesundheitsschäden vorbeugen
Sport ist gesund, kann aber auch gefährlich sein. Über 300 000 Sportunfälle zählt die
Statistik des bfu jährlich in der Schweiz. 70 Prozent davon ereignen sich in lediglich zehn
Sportarten, allen voran Fussball und Skifahren. Die Heilungskosten für Sportunfälle sind bei
Arbeitnehmern grundsätzlich im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung ihres Arbeitgebers gedeckt, die neben den Betriebsunfällen auch Nichtbetriebsunfälle versichert. Obligatorisch versichert sind alle Mitarbeitenen, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem
Unternehmen angestellt sind.
Immer mehr Personen suchen die sportliche Herausforderung in Risikosportarten. Diese zu
versichern, ist jedoch problematisch. Denn gemäss Art. 39 des Unfallversicherungsgesetzes
(UVG) und Art. 50 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden bei Nichtberufsunfällen,
die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders
schweren Fällen sogar verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu
können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken.
Diesbezüglich wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Ein absolutes
Wagnis besteht, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die sich nicht auf ein
vernünftiges Mass herabsetzen lassen. Hierbei handelt es sich oft um Sportarten mit hoher
Geschwindigkeit und/oder Renncharakter wie Auto- oder Motorradrennen, wie Tauchen in
einer Tiefe von mehr als 40 Metern oder wie Boxen, Basejumping etc. Bei einem relativen
Wagnis können die Handlungen durch entsprechende Vorkehrungen auf ein vernünftiges
Mass reduziert werden, was sich allerdings häufig als problematisch erweist.
Wer sich bei bestimmten Sportarten oder sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht an die
üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote hält, muss mit einer Kürzung der Geldleistungen um
50 Prozent rechnen. Dazu zählen beispielsweise Bergsteigen oder Klettern sowie Schneesportaktivitäten abseits der markierten Piste bei schwerwiegender Missachtung der üblichen
Gebote sowie Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen
etc. Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen die objektiv grossen
Risiken nicht auf ein vertretbares Mass herabgesetzt wurden.
Verschiedene Privatversicherer bieten den Versicherten daher die Möglichkeit, eine UVGZusatzversicherung abzuschliessen, die auch Leistungen bei grober Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Drogen und Trunkenheit am Steuer) entrichten und Behandlungen infolge von
Sportverletzungen, die aus Wagnissen resultieren, abdecken. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch in der Regel vergleichsweise teuer und müssen separat abgeschlossen
werden. Es gibt allerdings auch günstigere Lösungen, die im Rahmen der Krankenversicherung eingeschlossen werden können.
So hat die Groupe Mutuel mit dem Produkt «Activita» eine Deckung entwickelt, die
Leistungen ergänzend zum UVG entrichtet. Bungee-Jumping, Tauchen bis zu 40 Metern
Tiefe, Hydrospeed, Canyoning und River Rafting sowie Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen gelten im Rahmen dieser Deckung nicht als Wagnisse, sofern sie unter normalen
Bedingungen ausgeübt werden.
Daher eignet sich dieses Produkt für Personen, die sich für eine dieser Sportarten
interessieren oder diese ausüben. In Ergänzung zum UVG sind bei allen Unfällen stationäre
Behandlungen im Einzelzimmer, ästhetische Chirurgie bei Spätfolgen eines Unfalls,
Transport-, Rettungs- und Repatriierungskosten versichert. Ausserdem wird pro Jahr ein
Kostenanteil von max. CHF 500 eines Sportabonnements übernommen, wenn dieses infolge
eines Unfalls nicht genutzt werden kann. Mit CHF 10 bis 15 pro Monat sind die Prämien
moderat.
Die Visana verzichtet in ihrer Unfallzusatzversicherung gemäss den Vertragsbedingungen auf
Leistungskürzungen bei schuldhafter Herbeiführung eines Unfalls und bei Wagnissen. Dieses
Produkt lässt sich allerdings nur in Kombination mit weiteren Zusatzversicherungen und nicht
einzeln abschliessen.
Die Generali hat mit dem Produkt «Allegra» eine umfassende Lösung für Unfälle entwickelt,
die nicht nur die Heilungskosten bei Unfällen abdeckt, sondern auch ein Invalididitäts- und
Todesfallkapital sowie ein Spitaltaggeld vorsieht. «Allegra» deckt gemäss dem offiziellen
Factsheet explizit auch die Extremsportarten ab. Mit einer Prämie von monatlich rund CHF 50
ist es jedoch wesentlich teurer.
Eine Versicherungsdeckung für Unfälle in Ergänzung zum obligatorischen UVG bieten zahlreiche weitere Gesellschaften an. Der Versicherungsnehmer muss sich allerdings bewusst
sein, dass viele Produkte bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen Kürzungen vorsehen oder
Leistungen streichen oder insgesamt weniger umfassend sind.
Sportler wie Hobbysportler tun somit gut daran, sich hinsichtlich der für sie besten
Versicherungslösung beraten zu lassen. Ein umfassendes Beratungsgespräch erfasst die
individuellen Bedürfnisse, berücksichtigt die ausgeübte Sportart und die gewünschte
Deckung.
- ENDE -

Über die Maklerzentrum Schweiz AG
Die Maklerzentrum Schweiz AG ist führende Anbieterin von Versicherungslösungen im
Privatkundenbereich. Die eigentümergeführte Gesellschaft wurde Anfang 2006, mit Hauptsitz
in Basel, gegründet. Heute sind 240 Mitarbeitende an zehn Standorten in der Schweiz tätig
und beraten Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Kranken-, Sach- und VermögensVersicherungen sowie private Vorsorge. Über 80‘000 Personen zählen inzwischen zum festen
Kundenbestand.
Herausgegeben im Auftrag der Maklerzentrum Schweiz AG durch:
KCCC Korfmann Corporate Communications Consulting AG
Dr. Sabina R. Korfmann-Bodenmann
Chief Executive Officer
Zeltweg 44
P.O. Box 473
CH-8024 Zurich
Tel. +41 43 244 87 30
Fax +41 43 244 87 29
E-Mail: s.korfmann@kccc.ch
Kontakt bei Maklerzentrum Schweiz AG:
Stephan M. Wirz
Mitglied der Geschäftsleitung
Elisabethenanlage 11
Postfach
CH-4002 Basel
Tel. 0800 822 800
Fax 0800 822 801
E-Mail: stephan.wirz@maklerzentrum.ch
www.maklerzentrum.ch

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  • 1. Medienmitteilung Basel, 27. August 2013 Sportunfälle: Finanziellen Gesundheitsschäden vorbeugen Sport ist gesund, kann aber auch gefährlich sein. Über 300 000 Sportunfälle zählt die Statistik des bfu jährlich in der Schweiz. 70 Prozent davon ereignen sich in lediglich zehn Sportarten, allen voran Fussball und Skifahren. Die Heilungskosten für Sportunfälle sind bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung ihres Arbeitgebers gedeckt, die neben den Betriebsunfällen auch Nichtbetriebsunfälle versichert. Obligatorisch versichert sind alle Mitarbeitenen, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen angestellt sind. Immer mehr Personen suchen die sportliche Herausforderung in Risikosportarten. Diese zu versichern, ist jedoch problematisch. Denn gemäss Art. 39 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und Art. 50 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Diesbezüglich wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Ein absolutes Wagnis besteht, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die sich nicht auf ein vernünftiges Mass herabsetzen lassen. Hierbei handelt es sich oft um Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter wie Auto- oder Motorradrennen, wie Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern oder wie Boxen, Basejumping etc. Bei einem relativen Wagnis können die Handlungen durch entsprechende Vorkehrungen auf ein vernünftiges Mass reduziert werden, was sich allerdings häufig als problematisch erweist. Wer sich bei bestimmten Sportarten oder sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht an die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote hält, muss mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50 Prozent rechnen. Dazu zählen beispielsweise Bergsteigen oder Klettern sowie Schneesportaktivitäten abseits der markierten Piste bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Gebote sowie Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen etc. Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen die objektiv grossen Risiken nicht auf ein vertretbares Mass herabgesetzt wurden. Verschiedene Privatversicherer bieten den Versicherten daher die Möglichkeit, eine UVGZusatzversicherung abzuschliessen, die auch Leistungen bei grober Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Drogen und Trunkenheit am Steuer) entrichten und Behandlungen infolge von Sportverletzungen, die aus Wagnissen resultieren, abdecken. Solche Versicherungsdeckungen sind jedoch in der Regel vergleichsweise teuer und müssen separat abgeschlossen werden. Es gibt allerdings auch günstigere Lösungen, die im Rahmen der Krankenversicherung eingeschlossen werden können. So hat die Groupe Mutuel mit dem Produkt «Activita» eine Deckung entwickelt, die Leistungen ergänzend zum UVG entrichtet. Bungee-Jumping, Tauchen bis zu 40 Metern
  • 2. Tiefe, Hydrospeed, Canyoning und River Rafting sowie Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen gelten im Rahmen dieser Deckung nicht als Wagnisse, sofern sie unter normalen Bedingungen ausgeübt werden. Daher eignet sich dieses Produkt für Personen, die sich für eine dieser Sportarten interessieren oder diese ausüben. In Ergänzung zum UVG sind bei allen Unfällen stationäre Behandlungen im Einzelzimmer, ästhetische Chirurgie bei Spätfolgen eines Unfalls, Transport-, Rettungs- und Repatriierungskosten versichert. Ausserdem wird pro Jahr ein Kostenanteil von max. CHF 500 eines Sportabonnements übernommen, wenn dieses infolge eines Unfalls nicht genutzt werden kann. Mit CHF 10 bis 15 pro Monat sind die Prämien moderat. Die Visana verzichtet in ihrer Unfallzusatzversicherung gemäss den Vertragsbedingungen auf Leistungskürzungen bei schuldhafter Herbeiführung eines Unfalls und bei Wagnissen. Dieses Produkt lässt sich allerdings nur in Kombination mit weiteren Zusatzversicherungen und nicht einzeln abschliessen. Die Generali hat mit dem Produkt «Allegra» eine umfassende Lösung für Unfälle entwickelt, die nicht nur die Heilungskosten bei Unfällen abdeckt, sondern auch ein Invalididitäts- und Todesfallkapital sowie ein Spitaltaggeld vorsieht. «Allegra» deckt gemäss dem offiziellen Factsheet explizit auch die Extremsportarten ab. Mit einer Prämie von monatlich rund CHF 50 ist es jedoch wesentlich teurer. Eine Versicherungsdeckung für Unfälle in Ergänzung zum obligatorischen UVG bieten zahlreiche weitere Gesellschaften an. Der Versicherungsnehmer muss sich allerdings bewusst sein, dass viele Produkte bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen Kürzungen vorsehen oder Leistungen streichen oder insgesamt weniger umfassend sind. Sportler wie Hobbysportler tun somit gut daran, sich hinsichtlich der für sie besten Versicherungslösung beraten zu lassen. Ein umfassendes Beratungsgespräch erfasst die individuellen Bedürfnisse, berücksichtigt die ausgeübte Sportart und die gewünschte Deckung. - ENDE - Über die Maklerzentrum Schweiz AG Die Maklerzentrum Schweiz AG ist führende Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich. Die eigentümergeführte Gesellschaft wurde Anfang 2006, mit Hauptsitz in Basel, gegründet. Heute sind 240 Mitarbeitende an zehn Standorten in der Schweiz tätig und beraten Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Kranken-, Sach- und VermögensVersicherungen sowie private Vorsorge. Über 80‘000 Personen zählen inzwischen zum festen Kundenbestand.
  • 3. Herausgegeben im Auftrag der Maklerzentrum Schweiz AG durch: KCCC Korfmann Corporate Communications Consulting AG Dr. Sabina R. Korfmann-Bodenmann Chief Executive Officer Zeltweg 44 P.O. Box 473 CH-8024 Zurich Tel. +41 43 244 87 30 Fax +41 43 244 87 29 E-Mail: s.korfmann@kccc.ch Kontakt bei Maklerzentrum Schweiz AG: Stephan M. Wirz Mitglied der Geschäftsleitung Elisabethenanlage 11 Postfach CH-4002 Basel Tel. 0800 822 800 Fax 0800 822 801 E-Mail: stephan.wirz@maklerzentrum.ch www.maklerzentrum.ch