Versicherer können ihre Leistungen an Risikosportler um
bis zu50Prozent kürzen. Besser, man erkundigt sich vor dem
Ernstfall, wieman trotzdem finanziellen Schutz erhält.
Wenn Biker auf einer steilen Rennstrecke
verunfallen, können ihnen die Versicherungen
die Leistungen um die Hälfte
kürzen. Denn Downhill Biking gehört
gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG)
zu den absoluten Wagnissen, die auch
nicht durch Vorsichtsmassnahmen der
Risikosportler relativiert werden (siehe
Tabelle). Ebenfalls gekürzt werden Leistungen
bei sogenannt relativen Wagnissen,
wenn die üblichen Regeln in schwerwiegender
Weise missachtet werden.
Darunter fällt etwa Bergsteigen abseits markierter Wege bei schwerer Missachtung
der üblichen Vorsichtsgebote.