Christopher Reher von The Reach Group, TRG, hielt am 26. Februar 2013 auf dem Digital Analytics Association Late Afternoon, DAALA, in Hamburg einen Vortrag mit vielen Tipps für einen sicheren Auftritt im Internet.
[DAF 2017] Analytics Suite 2 - Insights for everyone
Internet und Datenschutz – Sicheres Auftreten in unsicheren Zeiten von Christopher Reher
1. 03.04.2013
Internet und Datenschutz
sicheres Auftreten in unsicheren Zeiten
Ihr Ansprechpartner:
Christopher Reher, christopher.reher@trg.de
2. Agenda
1 Wer ist heute hier?
2 Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics
3 Datensicherheit in der Cloud
4 Rechtliche Tücken im Bereich Social Media
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 2
3. Nur auf der Grundlage von detaillierten, belastbaren Daten sind
langfristige und strategische Entscheidungen möglich.
Christopher Reher
CONSULTANT
Business Intelligence
Sales & Marketing
Datenschutz-, Medien- &
Kommunikationsrecht
Strategische Online Marketing Beratung
03.04.2013 3
4. Der Entwicklungspfad seit 2008 führte von SEO zu einer international
tätigen, strategischen Onlinemarketing & Management Beratung
TRG - eine Erfolgsgeschichte
2008
gestartet
> 100 ~ 1000
erfolgreiche
Publikationen
Projekte
35 2011
Spezialisten Digital Strategie
03.04.2013 4
5. TRG berät namhafte internationale Konzerne, viele mittelständische
Unternehmen und diverse Start-Ups ... auch in Ihrer Branche
Immo.
5%
Verlage
20% Netzwerk/Com
munity
12%
Recht/Finanze
n
10%
Medien
12%
Reise
12%
eCommerce
29% TRG – Experten & Branchenkenner
Referenzen (Auszug)
Z.B. 7 der Top-10 Publisher* und einen der weltgrößten Versandhändler
Z.B. Spiegel Online, Bosch, Immonet, Greenpeace *IVW-gezählte Visits deutscher Verlagshäuser
03.04.2013 5
6. Der ganzheitliche TRG Beratungsansatz führt zu einer effizienten
Zielerreichung Ihrer digitalen Aktivitäten
SEO / SEA CONVERSION OPTIMIERUNG
Erhöhen Sie die Reichweite Ihres Steigern Sie die gewollten
Produktes durch relevante Nutzeraktionen und erhöhen Sie
Suchmaschinenplatzierung und damit die Zielsetzung Ihres
zielgerichtete Kampagnen Produktes
SOCIAL MEDIA MARKETING
BUSINESS INTELLIGENCE
Erhöhen Sie die
Gewinnen Sie belastbare
Kundenbindung, stärken Sie Ihre
Entscheidungsgrundlagen durch
Marken und gewinnen Reichweite
transparentes Nutzerverhalten
durch die Präsenz in sozialen
und effektiv verknüpfte Daten
Netzwerken
7. Agenda
1 Wer ist heute hier?
2 Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics
3 Datensicherheit in der Cloud
4 Social Media oder das Problem der Kennzeichnung
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 7
8. Immer mehr Kunden haben Bedenken aufgrund der schwankenden
Rechtslage...
Wir stellen in Kundengesprächen immer häufiger Vorbehalte im Bereich Datenschutz
fest
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung
scheinen mit der aktuellen Rechtlage überfordert
Teilweise geht die Angst so weit, dass bewusst auf ein Tracking verzichtet wird und
somit jegliche Optimierung und sinnvolle Strategie annähern unmöglich
durchzuführen ist
Ziel muss es also sein, durch ständigen Diskurs und Informationen unseren Kunden
Sicherheit zu geben und so einen ungestörten Betrieb zu ermöglichen
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 8
9. Das muss nicht so sein, wenn gewisse Regeln beachtet werden…
Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung
Kunde verbleibt Auftraggeber, hat Kontrollpflicht
Toolanbieter handelt auf Weisung, muss von sich aus Nachweise erbringen
http://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.com
/de//analytics/terms/de.pdf
Schriftliche Hinweise auf der eigenen Website, sollten klar ersichtlich und innerhalb von
zwei Klicks erreichbar sein
Allgemeine Datenschutzerklärung
Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung von Daten
Setzen des nachfolgenden Links um Opt-out beim User zu ermöglichen
https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de%E2%80%9C
Anonymisierung von eingehenden IP-Adressen
Setzen des Trackingcodes „_anonymizeIP()“
Erhobene Daten vor September 2011 sollten gelöscht werden, zumindest ist dies die
Empfehlung des Hamburger Datenschutzbeauftragten
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 9
11. Agenda
1 Wer ist heute hier?
2 Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics
3 Datensicherheit in der Cloud
4 Social Media oder das Problem der Kennzeichnung
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 11
12. Staatlicher Zugriff auf und Datensicherheit in der Cloud scheint
immer mehr Kunden zu interessieren…
Von Kundenseite wurde in der letzten Zeit die Frage an uns herangetragen, in wie weit
Daten in der Cloud vor Zugriff geschützt sind
Speziell bei der Speicherung von Daten bei US-Amerikanischen Anbietern scheinen
Unklarheiten zu herrschen
Aber auch die Speicherung von Daten auf europäischen Servern ist als zum Teil
problematisch erkannt worden
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 12
13. Wie ist die derzeitige Lage…
Aktuell ist es zum Beispiel US-Behörden auf der Basis von Patriot Act und FISA
möglich, direkt auf Cloudbasierte Daten zuzugreifen.
Hierfür ist die Ausstellung eines NSL (National Security Letter) durch eine Behörde
nötig und bedarf keiner Prüfung durch ein Gericht. Durch die in der Regel enthaltene
Gag-Order erhält der Betroffene keine Kenntnis von dem Vorgang.
Dies ist nur zu verhindern, wenn man einen Anbieter findet, welcher weder ein US
Unternehmen, noch Server auf amerikanischem Boden oder generell regelmäßige und
systematische Geschäftsbeziehungen mit US-Unternehmen hat.
Aufgrund der unklaren innereuropäischen Rechtslage wäre also eine „rein-deutsche
Cloud“ eine mögliche Lösung, in der Praxis aufgrund obiger Punkte jedoch schwer
umzusetzen
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 13
14. Was schließen wir daraus…
• Hundertprozentigen Schutz vor Zugriff gibt es derzeit nicht
• Für die Datenablage von personenbezogenen Daten sollte zum Beispiel eine „Private-
Cloud“ genutzt werden
• Solange es keine einheitliche, europäische Regelung gibt wird eine abschließende
Beantwortung bezüglich der Frage „ Wer verarbeitet Daten und wer darf darauf
zugreifen“ unmöglich sein.
• Eine einheitliche Datenschutzverordnung für den Raum der EU wird frühestens 2014
realisiert werden
Aber: Für deutsche Unternehmen wird es keine Umstellung geben, da sich die neue
Verordnung in größten Teilen auf das deutsche Datenschutzrecht stützen wird
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 14
15. Agenda
1 Wer ist heute hier?
2 Rechtssichere Nutzung von Analysetools am Beispiel Google Analytics
3 Datensicherheit in der Cloud
4 Social Media oder das Problem der Kennzeichnung
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 15
16. Wer Social Media nutzen will muss sich offenbaren…
In der laufenden Rechtsprechung ist eine Impressumspflicht für geschäftliche Social
Media Auftritte festgestellt worden
Die Impressumspflicht umfasst alle genutzten Kanäle und macht auch nicht vor einem
Device-Wechsel halt
Noch immer gibt es viele Kunden, welche einzelne oder alle Kanäle nicht ausreichend
kennzeichnen
Nicht ausreichend gekennzeichnete Kanäle bilden eine immanente Abmahngefahr und
sollten in jedem Falle vermieden werden
Nicht der Anbieter der Plattform, sondern Sie selbst sind für die Sichtbarkeit des
Impressumsverweise verantwortlich
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 16
17. Hier sieht es ganz gut aus, aber auch in unserer Mitte befinden sich
noch schwarze Schafe…
Facebook Desktop stark abmahngefährdet
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 17
18. Was ist also zu tun…
Impressum auf der eigenen Website sollte klar ersichtlich und innerhalb von zwei Klicks
zu erreichen sein
Überprüfen Sie alle weiteren Webauftritte auf ordnungsgemäß gesetzte
Impressumshinweise, im besten Fall im ersten Sichtbereich
Fügen Sie zum Beispiel bei Twitter über "Profil bearbeiten > Bio" einen Link zu Ihrem
Impressum ein
Prüfen Sie, ob das Impressum auch bei den Mobile-Varianten der einzelnen
Plattformen sofort sichtbar und einfach zugänglich sind (Ausnahme ist die mobile
Facebookseite. Da es noch eine Möglichkeit des Impressums gibt, ist es rechtlich in
Ordnung)
Nochmal: Ist auch nur ein Kanal nicht ausreichend ausgezeichnet, sowohl in der
Desktop-, als auch in der Mobileversion, ist der komplette Auftritt abmahngefährdet
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 18
19. Kontakt
TRG – The Reach Group GmbH Telefon +49 . 40 . 209 311 70
Große Elbstraße 45 . D-22767 Hamburg Telefax +49 . 40 . 329 625 44
E-Mail info@trg.de
Web www.trg.de
Blog seo-news.de facebook facebook.com/TheReachGroup twitter twitter.com/Thereachgroup
Disclaimer:
Die in dieser Präsentation dargestellten Daten und Grafiken sind geistiges Eigentum der TRG – The Reach Group GmbH
Die Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderung – auch in Teilen – ist ohne Vertragsgrundlage nicht gestattet
03.04.2013 Stretegische Online Marketing Beratung 19