2. Basics Print & Online
Bereits seit 2003 informiert die Fachpublikation GFM Nachrichten umfassend über das digitale Marketing- und Technology Business, vorrangig
über die Themen Mobile, Apps und den Telekommunikationsbereich, aber es spielen auch Social Media, Loyalty, Payment, Bewegtbild und
eGame Marketing eine Rolle.
Print-Ausgabe Online-Portal www.gfm-nachrichten.de
Leseinhalte / -Formate
Fundierte Berichte
Experten Berichte aus der Branche
und Interviews
Markt im Überblick, Presseservice
Exklusive Studien
Case Studies
Rechtliche Grundlagen
Unternehmensnews
Company Lounge
App-Coach
Video Content, Interviews
Zitatbarometer
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Ausgabe 26 1/12 7,00
App-Markt/Development Mobile BusinessM-Days Overview
Trends in 2012 OS Wars und NFCEffiziente M-Strategien
Seite 7-14, 33Seite 2 - 3
Liebe Leserinnen und Leser,
den mobilen Markt auch im Jahr 2012
noch kräftig beschäftigen.Wie research-
2guidance kürzlich herausfand, ist diese
Entwicklung allerdings nicht zwangsläu-
fig mit Wachstum verbunden.
Nischen-Stores im Kommen
Offenbar lässt sich ein Wandel in der
Market-Infrastruktur ausmachen, die zu
einem Wachstum von sogenannten Ni-
schen-Stores führt. Während die Anzahl
plattformorientierter Stores stagniert,
wächst die Anzahl an Stores, die Anwen-
dungen für bestimmte Zielgruppen und
Verwendungszwecke anbietet. Auf diese
Entwicklung müssen sowohl Entwickler
M-Days „The home of Mobile“ starten
Tablets erobern langsam aber sicher
den Massenmarkt, der „Krieg der Be-
triebssysteme“ zwischen Apple, Goog-
le, Samsung, HTC und Co. hält an und
scheint sich sogar zu verschärfen. Auch
der App-Boom ist noch lange nicht vor-
bei.
Erst kürzlich verkündeten die Analysten
von Mobilewalla, dass inzwischen über
alle Plattformen hinweg die magische
Grenze von 1 Million verfügbaren Apps
geknackt wurde, der Android Market hat
seinen zehnmilliardsten Download er-
reicht und bei Apples App Store stehen
die Zähler sogar schon bei 18 Milliarden
Downloads. Keine Frage, Apps werden
Von Konsumverhalten bis hin zu Mobile Enterprise
Lösungen, die M-Days schaffen am 1./2. Februar wieder einen
Rundumblick in die mobile Welt. Trends, Entwicklung und
heuer auch Development-Topics stehen auf dem Programm.
Was bewegt den Markt
im Jahr 2012?
Fortsetzung auf Seite 2
die aktuelle Ausgabe der GFM Nachrichten steht ganz
im Zeichen der M-Days, die am 1. und 2. Februar bereits
zum siebten Mal stattfinden. Auch dieses Jahr profitieren
die M-Days von der Infrastruktur der Messe Frankfurt sowie
dem regen Interesse aus der Fachwelt und konnten weiter
wachsen.
Wie jedes Jahr in der M-Days-Sonderausgabe der GFM
Nachrichten wollen wir Ihnen auch dieses Mal einige un-
serer Aussteller vorstellen und einen Einblick in die Themen
geben, die den mobilen Markt derzeit bewegen: App- und
Mobile Marketing, der neue Übertragungsstandard NFC,
Strategien des Mobile Advertising, Extended Packaging
und Trusted Data via Barcode-Scanning u.v.m.!
Ich freue mich auf spannende Dis-
kussionen, hochkarätige Referenten
und nicht zuletzt darauf, Ihnen allen
persönlich auf den M-Days in Frankfurt
zu begegnen und wünsche viel Spaß
beim Lesen.
Angelique Szameitat,
Chefredaktion/Herausgeberin
M-Commerce/Couponing
M-Payment
Handel rüstet auf!
Seite 7, 18Seite 7, 18
Bis die Kasse klingelt!
M-Days Aussteller-Sonderausgabe
Seite12 - 13
Seite15, 29
GFM Nachrichten 6/2012 I 1
M-Commerce Social MediaMobile
Zukunft von NFC und Co. BranchOut vs. LinkedInInfos zu Windows 8
Seite 8 – 9Seite 7
Liebe Leserinnen und Leser,
der Consulting-Spezialisten Robrecht &
Kirchner zeigt, legen inzwischen bereits
80 Prozent der Internetnutzer private
Daten im Web ab, an vorderster Stelle
Foto- und Musikdateien. Und es ist ja
auch so schön praktisch: Einmal in die
Cloud geschoben, kann das Lieblingslied
von jedem internetfähigen Endgerät aus
angewählt und abgespielt werden. Jeder
achte Internet-Nutzer greift für diesen
Komfort auf spezielle Cloud-Anbieter zu-
rück, und wem der kostenlose Speicher-
platz dabei nicht ausreicht, der zahlt für
mehr: Kirchner & Robrecht erwartet bis
2016 ein Anwachsen der Cloud-Umsät-
ze im B2C-Umfeld auf weit mehr als 6
Milliarden Euro. Cloud-Computing hat
dabei bereits heute unser Alltags- und Be-
Siegeszug der Cloud
Virtuelle Online-Speicher bieten Zugriff
auf die eigenen Daten über das Netz
– egal ob bei Freunden, im Büro oder
unterwegs, und das alles auch noch mo-
bil per Smartphone. Ob nun Privat- oder
Business-Anwender, an Cloud-Diensten
kommt heutzutage eigentlich niemand
mehr vorbei – und alle Anbieter rüsten
weiter kräftig auf. Cloud Computing ist
auch und gerade im B2B-Umfeld, trotz
Sicherheitsbedenken, längst allgegen-
wärtig und hat sich als lukratives Ge-
schäftsmodell etabliert. Aber auch für
Endverbraucher bietet sich dank neuer
Angebote, etwa von Google, LG und
nicht zuletzt Facebook, immer mehr Mög-
lichkeiten, seinen virtuellen Speicherplatz
optimal zu nutzen. Wie ein Whitepaper
Cloud Computing tritt gerade seinen Siegeszug quer durch
alle Branchen an. Im privaten Umfeld wird die 6-Milliarden-Dol-
lar-Schallmauer 2016 durchbrochen, Business-Clouds stehen dem
in Nichts nach. Die Vision der Zukunft: Social Collaboration.
Geschicktes Teamworken
in den Wolken
Fortsetzung auf Seite 2
kaum hat das Jahr begonnen, ist die erste Hälfte auch
schon wieder vorbei und wir blicken auf ereignisreiche
Monate zurück. Eines wird dabei immer deutlicher: Mo-
bile und soziale virtuelle Themen sind noch lange nicht
am Ende ihres Wachstums angekommen! Das zeigen
steigende App-Downloads, das Wachstum der Cloud-
Dienste und die aktivere Beobachtung der Social Media
Kanäle. Deshalb haben wir auch in dieser Ausgabe für
Sie wieder die wichtigsten News und Studien aus der
Branche zusammengefasst, um Ihnen einen prägnanten
Überblick über die Entwicklung der letzten Wochen zu
bieten. Einen Schwerpunkt haben wir dieses Mal auf
cloudbasiertes Arbeiten und Business-Anwendungen
gelegt.Wir können alle gespannt
sein, was 2012 noch für uns zu
bieten hat. Jetzt wünsche ich aber
erst einmal viel Spaß beim Lesen,
Angelique Szameitat,
Chefredaktion/Herausgeberin
Mobile-Studien
Sport Marketing
OS-Wettstreit
Seite 15
Tennis goes Social Media
Seite 5
Seite 16
Ausgabe 28 6/12 7,00 €
BranchOut vs. LinkedIn
1x wöchtentlich kostenfrei
Newsletter
Register now!
3. Leser
Marken /
Handel
17 %
Klassische
Agentur
9 %
Mobil /
TELCO
37 %
Sonstige
8 %
New Media /
Online
27 %
Unsere Leser kommen aus der
Marken-, Werbe-, Agentur-, Medien-
und mobile-internen Industrie. Durch
den klar gegliederten Aufbau und die
kurzen, auf den Punkt gebrachten
Informationen nutzen viele Leser die
Printpublikation als Nachschlagewerk.
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
0
50
100
CEO / Entsch. Developer
CEO‘s
37 %
Business
Solution Dev.
31 %
Marketing 32
%
* Hausinterne Auswertung 2012 durch 11 Prozent Communication
Position
4. Print Facts
25.400* Leser/Ausgabe
Personalisiert direkt zum Leser
Verteilung GFM Nachrichten Print:
2.100 Markenartikler, Media- & Werbeagenturen
1.500 Medien (Hörfunk, TV, Print, Film, Musik)
2.100 Intern: Mobile, Telekommunikation, eGame,
IPTV, Entwickler, Social Developer
300 Politik, Forschung, Sonstiges
400 Journalisten
Übrige: Verteilung auf Kongressen und Messen
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Technische Daten:
Umfang: 20 - 30 Seiten
Format: 210 x 297 mm
Farbe: hochwertiger 4c Druck
Papier 130 g/qm
Druckverfahren: Offset
Druckauflage: 9.500 Exemplare
Sonderauflagen: 11.000 – 18.450 Exemplare
Erscheinung: 4 - 6 Mal im Jahr
Druckunterlagen:
Anlieferung der Daten, mit 5 mm Beschnitt, als druckfähiges (300 dpi) Format: pdf, eps, tif, jpg, psd.
Datenübertragung: anzeigen@gfm-nachrichten.de
* Faktor 2,1 Leser pro Heft, Leserbefragung 2009
5. Erscheinungstermine
Ausgabe DUS EVT Inhalt
Ausgabe 33
Auflage: 6.300
14.09.2013 30.09.2013
• Applikationen / Google Glasses /AR
• Digitale Handelswelt,
• Location Based Service / Marketing
• M-Commerce, Social Media Strategien im und um
den Handel
Sonder-Ausgabe 34
Auflage: 12.000
21.10.2013 04.11.2013
• Medien in der digitalen Welt: Cloud – Loyalty – Local
– Social - Technology
• Tourismus und die Mobile Welt
(GAST Herbstmesse) und dmexco Review
Ausgabe 35
Auflage: 5.800
16.01.2014 03.02.2014
• Mobile im Fokus (Strategy, Enterprise),
Mutlichannel, digitale lokale Kunden,
Trendbarometer
Sonder-Ausgabe 36
Auflage: 18.000
03.4.2014 15.04.2014
• Messe-Ausgabe: M-Days „Mobile is Business“
Expertenberichte, Spezial Themen, Case Studies
etc.
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Die Erscheinungstermine sind auf die national wichtigen Branchen-Veranstaltungen abgestimmt. Somit wird eine hohe Aktualität der Themen
und Cases gewährleistet und die Reichweiter über Messen / Kongresse deutlich erhöht.
6. Online Facts
„GFM Weekly“ Newsletter einmal die Woche an 11.354 Leser /
Woche
Mobil optimierte Website für Smartphones und Tablets
Zugriffe zu Onlinesites: 52.730 monatliche Unique Visits (Google
Analytics)
Der kostenlose Newsletter versorgt die Macher der digitalen
Medien- und Kommunikationsbranche sowie die gesamte
Mobile-Industrie mit allen relevanten Meldungen.
Nutzerstruktur: Vorstände/CEO/Geschäftsführer: 31%, Leitende
Angestellte: 17%, Business Development: 16 %, Marketing: 26%,
Presse/Medien:10%;
davon 40% Budgetentscheider
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
11.354* Leser/Newsletter
8. Zitatabgabe
Sie haben etwas zu sagen?
Dann nutzen Sie unser Kommunikationstool!
Wer im Markt auf sich aufmerksam machen möchte, ist
bei unseren Zitaten genau richtig.
Wechselnde Fragen fordern Ihre Meinung. Das Zitat
wird auf der Webseite und im GFM Nachrichten Weekly
Newsletter publiziert. Eine kleine Auswahl wird auch in
die Print Ausgabe abgedruckt.
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
9. Videointerviews
Video-Interview:
GFM Nachrichten Video – Chanel verschafft
Aufmerksamkeit für branchenrelevante
Persönlichkeiten.
Zudem berichten unsere Journalisten in dem Video
– Chanel über Events und erstellen koordinierte
Interviews für Ihre Pressearbeit.
Diese werden ebenfalls im GFM Nachrichten
Video-Kanal und GFM Weekly veröffentlicht.
Möchten Sie dort neben anderen Experten auch Ihr
Wissen teilen?
Videointerview 450,00 € (zzgl. MwSt.)
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
10. Preise Print
Anzeigen / Redaktion Breite x Höhe in mm Grundpreis, 4c in €
1/1 Anzeige (A4) 210 x 297 mm 1.950,00 €
1/2 Anzeige (A5 Querformat) 210 x 150 mm 1.350,00 €
1/3 (einspaltig Hochformat)
297 x 60 mm oder 210 x 90 mm
950,00 €
1/1 Advertorial
(Redaktionsbeitrag verfasst von GFM Nachrichten
nach Stichvorgaben)
1.500,00 €
1/2 Advertorial
(Redaktionsbeitrag verfasst von GFM Nachrichten
nach Stichvorgaben)
950,00 €
Expertenbericht (1/1)
(Redaktionsbeitrag verfasst vom Unternehmen nach
Redaktionsrichtlinien) nur im Package Online
buchbar
2.100,00 €
Eintrag in die Company Lounge Print In Print und Online veröffentlicht Pro Jahr 350,00 €
Beilagen max. DIN A4 (max. 21g) 2.500,00 €
Träger Sonder-Ausgabe
(Redaktionelle Aufbereitung)
8 Seiten Redaktionsaufbereitung (Titelstory- und
darauffolgende Seitenbelegung / Themen nach
Absprache / GFM Nachrichten schreibt) restliche
Printausgabe mit diversen Themen
15.000,00 €
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
11. Preise Online - Newsletter
Platzierungsart Bannergröße
(Pixel)
Preise
Newsletter:
1) Banner (Aktuell) 450x100 550,00 € / Woche
2) Banner in den Kategorien:
Mobile, Social Media, IPTV,
eGame
450x100 450,00 € / Woche
3) Textanzeige 300 Zeichen 350,00 € / Woche
4) Ankündigung
Expertenberichte,
Advertorials Interviewberichte
Text inkludiert
Advertorial
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
1)
2)
3)
12. Preise Online - Web
Platzierungsart Bannergröße
(Pixel)
Preise
Website:
1) Banner zwischen News Titel
und jeder Seite oben
468x60 450,00 € / Monat
2) Banner rechte Seite
(auf allen Seiten)
300x250 550,00 € / Monat
3) Banner rechte Seite
(auf allen Seiten)
120x120 250,00 € / Monat
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
1) 2) 3)
5)
13. Preise Online - Web
Platzierungsart Bannergröße
(Pixel)
Preise
Website:
4) Banner unter jedem Newsartikel
(auf allen Seiten)
600x100 / 450x100 550,00 € / Monat
5) Advertorial / redaktioneller Beitrag
• Redaktion schreibt nach Vorgabe
• Ankündigung im Top News Header Web (siehe
vorangegangen Seitenbild)
und Veröffentlichung im GFM Weekly Newsletter
• Verlinkung zum Profil in der Company Lounge
bis zu max. 2.000
Zeichen
850,00 €
6) Expertenbericht
(schreibt Unternehmen nach Redaktions-
richtlinien)
• 4 Wochen präsent Web / Newsletter rechts
neben Inhaltsverzeichnis)
Bis max. 2.000
Zeichen
1.100,00 €
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents Ansprech-partner
Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
4) 6)
5)
Entsprechend der Zeichenanzahl /
länger
Ankündigung _ vorangegangenes
Seitenbeispiel
15. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die generellen,
gegenseitigen Vertrags- und Verhaltenspflichten zwischen der Publikation GFM Nachrichten
und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen. Für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen GFM Nachrichten und dem Auftraggeber, die im
Zusammenhang mit der Erbringung von Vermarktung und/oder Auslieferung von
Werbemitteln stehen, gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der GFM Nachrichten und die
Mediadaten in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweils
geltende Preisliste und die Mediadaten unter www.gfm-nachrichten.de/mediadaten.html im
Internet einsehbar sind.
Allgemeines
(1) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn,
diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
(2) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages des Kunden geltenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen der 11 Prozent Communication
(3) GFM Nachrichten behält sich vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen
vorzunehmen. Kunden, die von den Änderungen wegen noch laufender aktueller Aufträge
betroffen sind, werden per E-Mail über Änderungen an den Geschäftsbedingungen
informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach
Zugang der Information den Änderungen widerspricht. GFM Nachrichten wird in der E-Mail
gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Frist hinweisen. Widerspricht ein
Kunde den Änderungen an den Geschäftsbedingungen, hat die GFM Nachrichten unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden das Recht, das
Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen
und zu beenden.
Allgemeine Veröffentlichungen
(1) Der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner kommt
erst mit Bestätigung des Kunden und der Publikation GFM Nachrichten zustande. Die
Bestätigung erfolgt in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail).
(2) Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres unaufgefordert nach Vertragsabschluss bei der Publikation abzurufen.
(3) GFM Nachrichten bietet den Kunden auch Sonder-Werbeformen (z.B. Medien-
partnerschaften) nach freiem Ermessen an.
(4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
5) Der Kunde ist verpflichtet sich, nur Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner zur Verfügung
zu stellen, die nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder missbräuchliche Inhalte
enthalten. Missbräuchliche Inhalte sind insbesondere:
a) die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger, diffamierender, eindeutig
pornografischer oder sonstiger anstößiger Inhalte
b) die Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung von Personen
c) die Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung von
urheberrechtlich geschütztem Material
d) die Veröffentlichung von sonstigen rechtswidrigen Inhalten
e) Inhalte, die gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO), das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markengesetz (MarkenG) oder sonstige
Werberichtlinien verstoßen.
(Der Verlag behält sich vor, Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen missbräuchliche Inhalte, Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Vertragskündigung oder die
Ablehnung einer Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner nach wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
(6) Der Kunde stellt die GFM Nachrichten und 11 Prozent Communication von allen
Verpflichtungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen der Verletzung von Urheber-
und/oder Markenrechten, übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von
Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter ergeben können, frei. Dies beinhaltet
auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung inkl. entstandener
Rechtsanwaltskosten.
(7) Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Erbringung der Leistungen von GFM
Nachrichten erforderlichen Nutzungs-und Verwertungsrechte an den Werbemitteln verfügt..
8) Entspricht die Veröffentlichung des Auftrages nicht der vertraglich geschuldeten
Beschaffenheit, so hat der Auftraggeber Anspruch auf einen einwandfreien Ersatz oder ggf.
Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die
Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages.
Reklamationen müssen binnen zwei Wochen nach Erscheinen geltend gemacht werden, es
sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel; diese müssen binnen zwei
Monaten geltend gemacht werden.
(9) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
Veröffentlichungen Print
(1) Aufträge, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen abgestimmt und
die Informationen müssen rechtzeitig bei den GFM Nachrichten vor Anzeigenschluss
eingehen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige
Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich.
(3) Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein
Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des
Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird.
Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des
Text, Bildmaterialien in einwandfreier Druckqualität ist der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) GFM Nachrichten trägt keine Gewähr für die Störungen in der Auslieferung/
Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung in Kommunikationsnetzen Dritter
verursacht wurden und nicht von GFM Nachrichten zu vertreten sind.
Veröffentlichungen Website und Newsletter
(1) Banner/Textanzeigen, die nur für einen bestimmten Zeitraum veröffentlicht werden
sollen, müssen abgestimmt und die Informationen rechtzeitig bei den GFM Nachrichten
eingegangen sein.
(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Für die rechtzeitige
Lieferung der Anzeigen und einwandfreier Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Redaktionsbeiträge werden ggf. mit dem Wort „Advertorial“ gekennzeichnet. Ein
Advertorial ist ein redaktioneller Beitrag, der auf Grundlageninformationen des
Auftraggebers beruht und von der Redaktion angepasst, geschrieben und gelayoutet wird.
Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für die rechtzeitige Lieferung des
Text, Bildmaterialien in einwandfreier Qualität ist der Auftraggeber verantwortlich.
.
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents AGB‘s
16. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) GFM Nachrichten trägt keine Gewähr für die Störungen in der Veröffentlichung von
Werbemitteln, die durch Störung im Web verursacht wurden und nicht von GFM Nachrichten
zu vertreten sind.
Company Lounge
(1) Der Eintrag in die GFM Nachrichten Company Lounge wird Online (Grundeintrag oder
erweitert) und in Print (nur erweiterter Eintrag) veröffentlicht. Der Kunde ist für die Inhalte in
seinem Eintrag selbst verantwortlich, sofern diese nicht unter die Inhalte aus (5) fallen. In
diesem Fall ist die GFM Nachrichten dazu befugt die Inhalte und ggf. auch das Profil zu
löschen. Für Printausgaben entnimmt die GFM Nachrichten das Unternehmensprofil online
und behält sich das Recht vor Kürzungen vorzunehmen. Nach der Onlineregistrierung für
den erweiterten Eintrag wird eine Rechnung von 350,00 € zzgl. Ust. durch die 11 Prozent
Communication an den Kunden versandt. Der Eintrag in die Company Lounge verlängert
sich automatisch und ist jährlich kündigbar.
Vergütung
(1) Die Vergütung der von GFM Nachrichten erbrachten Leistungen richtet sich nach der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Falls der Auftraggeber nicht
Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage vor
Veröffentlichung der Anzeigen/Advertorials/Beilagen/Banner übersandt. Die Rechnung ist
vor Erfüllung des Auftrags innerhalb der angegeben Frist auf der Rechnung zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist
(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen.
Haftung
(1) GFM Nachrichten haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von GFM
Nachrichten verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
Kündigung
(1) Die vereinbarte Laufzeit wird im Vertrag festgeschrieben.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser vertraglichen Vereinbarung
bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit
dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(4) Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für die GFM Nachrichten insbesondere in jedem Fall vor, indem
(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten
Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug
gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht.
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen
worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden darf GFM Nachrichten jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der
Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen.
(5) Der Kunde kann Aufträge, bei denen GFM Nachrichten noch nicht mit der Erbringung
von Leistungen begonnen hat, stornieren. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr
in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben, die mit Rechnungsstellung fällig wird.
Schlussbestimmung
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-
Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages
vereinbart.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts.
.
Basics Leserschaft Facts Print
Erscheinungs-
termine Facts Online Preise Partnerevents AGB‘s